Der Ausdruck „FCK STP“ steht für „Fuck Cops“ und ist eine umstrittene Kollektivbeleidigung, die in verschiedenen Kontexten Verwendung findet. Insbesondere im Umfeld des FC St. Pauli wird dieser Schlachtruf oft bei Spielen gegen rivalisierende Teams lautstark geäußert. Der Konflikt um die Bedeutung von „FCK STP“ eskalierte zuletzt, als die Linken-Politikerin Kati Grund im Thüringischen Landtag auf die provokante Verwendung des Begriffs einging. In diesem Zusammenhang wurde auch die AfD laut und beschwerte sich über die ständige Präsenz solcher Slogans im Stadion, die sich gegen den gesellschaftlichen Konsens stellen. Auf dem Betze sind die Auseinandersetzungen um solche Sprüche nicht neu, und FCK-Geschäftsführer Thomas Hengen sah sich ebenfalls mit der Frage konfrontiert, wie man mit der Verwendung von Beleidigungen im Sport umgehen sollte. Zudem sorgte die Debatte über Behindertenparkplätze und Tickets für Rollstuhlfahrer während eines Spiels für einen Eklat. Im SWR Sport Podcast wird weiterhin die Frage erörtert, wie diese Stimmung unter den Fans tatsächlich einzuordnen ist, während ein Pullover mit dem Spruch „FCK AFD“ zum Symbol des Protests wurde.
Ursprung und Verwendung des Ausdrucks
Der Ausdruck „FCK STP“ ist in den letzten Jahren zunehmend in den Kontext von Widerstand gegen Rassismus und Rechtsextremismus geraten. Diese Kürzel stehen oft in Zusammenhang mit der Meinungsäußerung von Fußballvereinen und ihren Fans, die sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung positionieren. Der Ursprung des Ausdrucks kann in der FCK CPS Bewegung gefunden werden, die sich gegen faschistische und rassistische Strömungen engagiert. Diese Art der Meinungsfreiheit wird häufig kontrovers diskutiert, da Kritiker den Begriff als Kollektivbeleidigung ansehen, während Befürworter ihn als notwendige Form des Widerstands gegen Intoleranz und Hass betrachten.
Das ‚F*ck Nazis‘ oder ‚FCK NZS‘ ist ein Ausdruck, der ebenso oft in diesem Zusammenhang verwendet wird und die Sichtweise derjenigen widerspiegelt, die für Vielfalt und Toleranz eintreten. Die Verwendung dieser Ausdrücke in Fußballstadien zeigt, dass Fans einer gemeinsamen Identität und Haltung gegenüber ungerechtem Verhalten gegenüber Mitmenschen folgen. Somit verkörpert der Begriff nicht nur Beleidigung, sondern auch eine klare Stellungnahme gegen Faschismus und Rassismus innerhalb der Gesellschaft.
Meinungsfreiheit oder Kollektivbeleidigung?
In der Debatte um den Ausdruck FCK STP steht oft die Frage der Meinungsfreiheit gegenüber der Kollektivbeleidigung im Raum. Art. 5 Abs. 1 GG sichert jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung, doch die Grenzen dieser Freiheit sind nicht klar definiert. Kritiker führen an, dass Anstecker oder andere Kundgaben mit dem Schriftzug FCK CPS nicht nur eine persönliche Meinung ausdrücken, sondern auch die sozialen Werte der Gemeinschaft untergraben könnten. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit betont, dass nicht jede Form der Beleidigung durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Selbstverständlich ist die Meinungsfreiheit grundlegend, doch wenn eine Äußerung systematisch Gruppen oder Einzelne beleidigt, könnte dies als Kollektivbeleidigung gewertet werden. Rechtsanwälte in Berlin argumentieren, dass der Kontext entscheidend ist: Eine kritische Auseinandersetzung mit sozialen Themen und die Verwendung von provokanten Ausdrücken erfordern eine Abwägung. Insbesondere in Zeiten von Maskenstütze und gesellschaftlichem Wandel bleibt die Frage, ob und wie weit die Meinungsfreiheit auch in diesem Kontext geschützt werden kann.
Rechtslage und aktuelle Entscheidungen
Die rechtliche Auseinandersetzung um den umstrittenen Ausdruck ‚FCK STP‘ wirft Fragen zu Meinungsfreiheit und Beleidigung auf, insbesondere im Kontext der Kollektivbeleidigung. Artikel 5 GG garantiert zwar die Freiheit der Meinungsäußerung, jedoch trifft diese Freiheit auf Grenzen, wenn es um Herabwürdigung von Personengruppen geht. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Entscheidungen, die mit dem Thema FCK CPS in Verbindung stehen, wobei wiederholt die Rechtmäßigkeit solcher Äußerungen vor den Gerichten thematisiert wurde. Unternehmer, die diesen Ausdruck verwenden, müssen eventuell mit Konsequenzen rechnen, da die Bundesregierung kürzlich das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und Änderungen weiterer Vorschriften auf den Weg gebracht hat, um derartige Straftaten, einschließlich Betrugs, Computerbetrugs und Urkundenfälschung, effektiver zu ahnden. Oft stehen Personen, die wegen Beleidigung angeklagt werden, vor den Rückmeldungen des Rechtsausschusses und der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ein weiteres einschlägiges Thema sind Restfreiheitsstrafen und Bewährungen, die in solchen Fällen oft thematisiert werden, sofern es zu Verurteilungen kommt.